Abwicklungsvorteil
- Entlastung der Gemeindeverwaltung
- Keine Haftung der Gemeindeorgane
- Kosten-, Qualitäts- und Bauzeitkontrolle
Umsatzsteuervorteil
- Förderungen reduzieren Bemessungsgrundlage
- Kautionen sind umsatzsteuerfrei
Vergabevorteil
- Keine öffentliche Ausschreibung der Gewerke
- Möglichkeit der Nachverhandlung
- Berücksichtigung örtlicher Unternehmen
Maastrichtvorteil
- Finanzierung ist maastrichtneutral
