Leasing
Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbaren die Nutzung an einem beweglichen oder unbeweglichen Investitionsobjekt über einen definierten Zeitraum. Das Investitionsobjekt wird vom Leasinggeber nach den Wünschen des Leasingnehmers erworben bzw. errichtet.
Ausgehend von der allgemeinen Definition eines Leasingvertrages unterscheidet man Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing.
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Leasingentgelt
Andere Bezeichnung für Leasingrate
Die Leasingrate ist die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zu leistende (monatliche) Zahlung. Sie ist abhängig von den Anschaffungskosten, Eigenmitteln, Leasingvertragsdauer, Restwert und dem Zinssatz.
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Leasinggeber
Als Leasinggeber fungieren Leasinggesellschaften, die im Auftrag des Leasingnehmers Objekte anschaffen und an diesen verleasen. Meist sind Leasinggesellschaften Tochterunternehmen von Banken, Versicherungen oder Herstellern.
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Leasingnehmer
Leasingnehmer sind Privatpersonen, Unternehmen oder Gebietskörperschaften, die Anschaffungen im Wege des Leasings finanzieren.
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Leasingobjekt
Leasingobjekte sind Investitionsgüter, die im Rahmen eines Leasingvertrages vom Leasinggeber dem Leasingnehmer überlassen werden. In Österreich werden Leasingobjekte in Immobilien, Mobilien und Kfz unterteilt.
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Leasingrate
Die Leasingrate ist die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zu leistende (monatliche) Zahlung. Sie ist abhängig von den Anschaffungskosten, Eigenmitteln, Leasingvertragsdauer, Restwert und dem Zinssatz.
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Leasingvertrag
Im Leasingvertrag werden die Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und Leasinggeber verbindlich festgehalten. Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung (Anschaffungskosten, Eigenmittel, Leasingvertragsdauer, Restwert und Leasingrate) fixiert.
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Leasingvertragsdauer
Darunter versteht man die zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbarte Laufzeit des Leasingvertrages. Diese orientiert sich an der Abschreibungsdauer. Die Laufzeit eines Leasingvertrages darf nicht mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer betragen. Für Leasingverträge mit Vollamortisations-Leasing gilt eine Mindestlaufzeit des Leasingvertrages von 40 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer.
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Leasingvertragsende
Der Leasingnehmer hat am Ende der Leasingvertragsdauer üblicherweise die Möglichkeit, das Leasingobjekt anzukaufen, den Leasingvertrag zu verlängern, oder das Leasingobjekt an die Leasingfirma zurückzugeben.
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Leasingvertragsgebühr
Die Leasingvertragsgebühr ist eine gesetzliche Gebühr, die für Bestandverträge (Miete, Leasing, Pacht) einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist.
Gemäß § 33 TP 5 GebG beträgt sie 1 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Leasingraten inkl. MWSt. zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen (z.B. Vollkaskoversicherung, Betriebskosten) und Leasingvorauszahlungen.
Immobilien-Leasing-Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Daher ist hier die Bemessungsgrundlage 1 % von 36 Leasingraten inkl. MWSt.
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Leasingvorauszahlung
Eigenmittel können als Leasingvorauszahlung in eine Leasingfinanzierung eingebracht werden. Dadurch reduziert sich die monatliche Leasingrate. Die Leasingvorauszahlung verbraucht sich während der Laufzeit. Die Höhe der Leasingvorauszahlung unterliegt steuerlichen Beschränkungen. Eine Leasingvorauszahlung kann in Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten eingebracht werden.
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Liquiditätsbeschaffung
Eine Sonderform der Leasingverträge sind Sale-and-Lease-Back-Verträge. Durch diese Konstruktion erhält der Unternehmer Liquidität in Form des Verkaufspreises.
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Liquiditätserhalt
Raiffeisen-IMPULS-Leasing übernimmt die Investitionskosten des Leasingobjektes. Dadurch bleibt die Liquidität des Leasingnehmers erhalten und Kreditlinien stehen für andere Vorhaben zur Verfügung.
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Maastricht-Neutral
Die Maastricht-Kriterien schränken den Handlungsspielraum der öffentlichen Hand hinsichtlich Neuverschuldung ein. Da die Leasingfinanzierung im Unterschied zum Darlehen keine Finanz- sondern eine Verwaltungsschuld darstellt, hat diese keine Auswirkungen auf die Neuverschuldung. Notwendige Investitionsvorhaben können somit rechtzeitig realisiert werden.
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Mietkauf
Raiffeisen-IMPULS-Leasing erwirbt das gewünschte Investitionsobjekt und verkauft es an den Mietkäufer weiter. Am Vertragsende geht das zivilrechtliche Eigentum automatisch auf den Mietkäufer über. Einen zusätzlichen Restwert oder eine Kaufrate gibt es bei dieser Finanzierungsform nicht. Das Mietkaufobjekt ist in der Bilanz des Mietkäufers aktiviert.
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Mietvertragsgebühr
Andere Bezeichnung für Leasingvertragsgebühr
Die Leasingvertragsgebühr ist eine gesetzliche Gebühr, die für Bestandverträge (Miete, Leasing, Pacht) einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist.
Gemäß § 33 TP 5 GebG beträgt sie 1 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Leasingraten inkl. MWSt. zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen (z.B. Vollkaskoversicherung, Betriebskosten) und Leasingvorauszahlungen.
Immobilien-Leasing-Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Daher ist hier die Bemessungsgrundlage 1 % von 36 Leasingraten inkl. MWSt.
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Mietvorauszahlung
Andere Bezeichnung für Leasingvorauszahlung
Eigenmittel können als Leasingvorauszahlung in eine Leasingfinanzierung eingebracht werden. Dadurch reduziert sich die monatliche Leasingrate. Die Leasingvorauszahlung verbraucht sich während der Laufzeit. Die Höhe der Leasingvorauszahlung unterliegt steuerlichen Beschränkungen. Eine Leasingvorauszahlung kann in Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten eingebracht werden.
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Mobilien-Leasing
Das Leasingobjekt ist ein bewegliches Wirtschaftsgut (z.B. Produktionsmaschinen, Baumaschinen, Logistiksysteme, Medizinische Geräte, Geschäftseinrichtungen, Windkraftanlagen, Solar- und Biogasanlagen u.v.m.)
Durch Mobilien-Leasing sichert sich der Leasingnehmer den Vorteil, dass die Investitionsobjekte immer am neuesten Stand der Technik sind. Durch diese Form der Finanzierung werden keine Finanzmittel gebunden. Bilanzielle und steuerliche Vorteile können genutzt werden.
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Nova
Seit 1992 unterliegt die Lieferung und gewerbliche Vermietung von bis dahin im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw, Kleinbussen und Motorrädern der Normverbrauchsabgabe (Nova). Sie bemisst sich bei Pkw und Kleinbussen nach dem Treibstoffverbrauch und bei Motorrädern nach dem Hubraum. Der Steuersatz beträgt maximal 16 % des Kaufpreises. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Nova befreit.
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Nullprozent-Leasing
Bei dieser Kfz-Leasingform wird dem Kunden suggeriert, dass keine Finanzierungskosten verrechnet werden. Gesamtbelastung entspricht exakt dem Listenpreis. Tatsächlich kauft die Leasingfirma das Fahrzeug mit handelsüblichen Rabatten ein. Aus dem vermeintlichen Billigangebot wird damit meist eine sehr teure Finanzierung.
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Nutzungsdauer
Andere Bezeichnung für Abschreibungsdauer
Die Abschreibungsdauer richtet sich grundsätzlich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine verbindlichen AfA-Tabellen. Der Gesetzgeber hat aber für einige Objektgruppen die Mindestabschreibungsdauer zwingend vorgeschrieben (Pkw: 8 Jahre, Gewerbliche Gebäude 33 Jahre).
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Off-Balance-Effekt
Ein wesentliches Ziel von Unternehmen bei Leasingfinanzierungen ist der Off-Balance-Effekt. Um diesen Effekt zu erreichen, dürfen Leasingfinanzierungen NICHT als Finance Lease, sondern müssen als Operate Lease qualifiziert werden.
IAS 17.10 definiert im Wesentlichen folgende Kriterien als Finance-Lease-Verhältnis:
- Vertragslaufzeit - Überwiegender Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (75 %-Grenze)
- Barwert der Mindest-Leasingzahlungen – Entspricht zu Beginn des Leasingverhältnisses dem Marktwert (90 %-Grenze)
- Eigentumsübergang – Automatisch am Ende der Vertragslaufzeit
- Kaufoption – Deutlich unter dem Verkehrswert
- Spezial-Leasing
Operating-Leasing
Operating-Leasing ist ein Leasingvertrag, bei dem das wirtschaftliche Risiko (Investitionsrisiko) nicht zur Gänze vom Leasingnehmer getragen wird. Der Leasinggeber trägt das Finanzierungsrisiko und einen Teil des Investitionsrisikos. Das Investitionsobjekt ist beim Leasinggeber aktiviert.
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Restwert
Der (kalkulatorische) Restwert ist jener Wert, der nach Ablauf des Leasingvertrages noch nicht amortisiert ist. Der Restwert wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Bei Kfz-/Mobilien-Leasing orientiert sich der Restwert am voraussichtlichen Marktwert, beim Immobilien-Leasing am Restbuchwert.
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Restbuchwert
Der Restbuchewert ist der um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert. Da das abnutzbare Anlagevermögen (z.B. Gebäude, Maschinen) im Laufe der Zeit an Wert verliert, wird buchhalterisch jährlich ein bestimmter Geldbetrag (AfA) abgeschrieben.
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Restwert-Leasing
Während der Leasingvertragsdauer werden nicht die gesamten Investitionskosten getilgt. Die Leasingrate ist so berechnet, dass am Ende der Laufzeit der kalkulierte Restwert offen ist. Die Leasingvertragsdauer beträgt maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer. Optionen bei Vertragsende: Ankauf, Verlängerung oder Rückgabe
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Restzahlung
Die Restzahlung ist die vom Leasingnehmer bei Beendigung des Vertrages für einen Ankauf des Leasingobjektes zu leistende Summe. Die Restzahlung ergibt sich aus dem Restwert abzüglich nicht verbrauchter Eigenmittel (z.B. Depotzahlungen).
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Sale-and-Lease-Back
Der Leasingnehmer verkauft sein leasingfähiges Investitionsobjekt an den Leasinggeber. Der Kaufpreis wird aufgrund eines Gutachtens ermittelt. Raiffeisen-IMPULS-Leasing verleast das Objekt (bei Immobilien-Leasing mit oder ohne bauliche Veränderungen) an den Leasingnehmer zurück. Auf diesem Wege erhält der Leasingnehmer zusätzliche Liquidität für weitere Investitionsvorhaben.
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Sekundärmarktrendite (SMR)
Aus den einzelnen Renditen der am Sekondärmarkt umlaufenden Förderungspapieren wird regelmäßig eine durchschnittliche Sekundärmarktrendite ermittelt. Die Sekundärmarktrendite (SMR) ist ein Indikator für Zinsanpassungen von mittel- und langfristigen Finanzierungen. Die aktuellen Sätze sind auf der Homepage der Österreichischen Nationalbank ersichtlich.
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Spezial-Leasing
Das Leasingobjekt ist so speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten, dass es nach Ablauf der Leasingvertragsdauer nur beim Leasingnehmer wirtschaftlich sinnvoll weiter verwendet werden kann. Spezial-Leasing wird von der Finanzverwaltung nicht als Leasing anerkannt.
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Steuer-Lkw
Steuer-Lkw sind steuerlich anerkannte Kleinautobusse, Pritschen- und Kastenwagen gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen. Für diese Fahrzeuge steht Unternehmern ein Vorsteuerabzug zu. Weiters ist die Bildung eines Aktivpostens nicht erforderlich. Eine aktuelle Liste dieser Fahrzeuge ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.
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Superädifikat
Der Leasinggeber mietet vom Grundeigentümer (Leasingnehmer oder Dritter) die vom Leasingnehmer gewünschte Liegenschaft, wobei vereinbart wird, dass auf der Liegenschaft ein Gebäude (Superädifikat) errichtet wird.
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Teilamortisations-Leasing
Während der Leasingvertragsdauer werden nicht die gesamten Investitionskosten getilgt. Die Leasingrate ist so berechnet, dass am Ende der Laufzeit der (kalkulierte Restwert) offen ist. Die Leasingvertragsdauer beträgt maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer. Restwert- und Kautions-Leasing sind Arten des Teilamortisations-Leasings.
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Tilgungsanteil
Der Tilgungsanteil ist für die Ermittlung des Aktivpostens bei Pkw erforderlich und errechnet sich wie folgt:
Kaufpreis inkl. Nova und MWSt. - Restwert inkl. MWSt. = Gesamttilgung dividiert durch Leasingvertragsdauer = Tilgungsanteil pro Monat.
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Verbraucherpreisindex
Der VPI ist ein statistischer Anzeiger von Veränderungen der Preise von typischen Gütern und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht (repräsentativer Warenkorb). Die Prozentveränderung wird meist gegenüber dem Vormonat oder dem Vorjahr gemessen. Im EU-Raum und WWU-Raum (Wirtschafts- und Währungsunion) wird vor allem der harmonisierte Verbraucherpreisindex als zentraler Inflationsindikator verwendet.
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Vertragsende
Der Leasingnehmer hat am Ende der Leasingvertragsdauer üblicherweise die Möglichkeit, das Leasingobjekt anzukaufen, den Leasingvertrag zu verlängern, oder das Leasingobjekt an die Leasingfirma zurückzugeben.
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Umsatzsteuervorteil
Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Leasinggesellschaft kann die Vorsteuer zu 100 % geltend machen. Die Leasingrate wird auf Basis der Nettoinvestitionskosten berechnet und nur zum Teil mit Mehrwertsteuer belastet. Daraus ergibt sich eine beträchtliche Kostenersparnis für Körperschaften öffentlichen Rechts bei Leasingfinanzierungen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass beim Kommunal-Leasing der Leasingnehmer nach 10 Jahren zur unechten Steuerbefreiung optieren kann, wodurch ab diesem Zeitpunkt die Leasingrate umsatzsteuerbefreit ist. Deponierte oder laufende Kautionen im Rahmen des Kautions-Leasing-Modells sind zur Gänze umsatzsteuerfrei.
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US-GAAP
Das Jahr 2005 markiert aus europäischer Sicht einen Wendepunkt in der internationalen Rechnungslegung. Seit dem 1. Jänner 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, die auch die International Accounting Standards (IAS) enthalten. Für Unternehmen, die lediglich Fremdkapital am europäischen Kapitalmarkt beziehen, und solche, die an einer Nicht-EU-Börse notieren, gilt eine Übergangsfrist bis 2007. Ziel der Europäischen Union ist im Sinne der Vergleichbarkeit eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards. US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ist der amerikanische Rechnungslegungsstandard. Nach diesen Richtlinien bilanzieren Unternehmen, die an einer US-Börse notieren. Die internationalen Rechnungslegungsstandards nehmen keinen Einfluss auf nationale Vorschriften und auf die steuerliche Beurteilung von Leasing.
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Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der Leasingvertragsdauer hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Kalkulationsbasis für die Vertragsverlängerung bildet der Restwert. Die Laufzeit orientiert sich an der verbleibenden Abschreibungsdauer.
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Vollamortisations-Leasing
Die Leasingrate ist so bemessen, dass während der Leasingvertragsdauer beinahe die gesamten Investitionskosten getilgt werden. In der Praxis beträgt der nicht getilgte Wert eine Leasingrate. Die Leasingvertragsdauer liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer. Optionen bei Vertragsende: Ankauf, Verlängerung, Rückgabe
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Zinsanpassung
Bei Leasingverträgen wird üblicherweise der in der Leasingrate enthaltene Zinsanteil an die aktuellen Geld- und Kapitalmarktverhältnisse angepasst. Als Indikator für die Zinssatzanpassung wird der EURIBOR oder die Sekundärmarktrendite verwendet. Die Vereinbarung von Fixzinssätzen mit marktüblichen Aufschlägen ist ebenfalls möglich.
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Zurechnung
Üblicherweise wird ein Leasingobjekt in der Bilanz des Leasinggebers aktiviert. Falls einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, wird der Leasingvertrag steuerlich nicht anerkannt und die Zurechnung erfolgt zum Leasingnehmer. Dadurch ist der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer und aktiviert das Leasingobjekt in seiner Bilanz. Der Leasingfirma bleibt das rechtliche Eigentum.
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Leasingdauer mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer
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Leasingdauer kürzer als 40 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer bei Vollamortisations-Leasing
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Kauf- oder Verlängerungsoption zu einem wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Wert
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Spezialleasing
Zwischenfinanzierung
Unter Zwischenfinanzierung versteht man eine kurzfristige Vorfinanzierung von zu errichtenden Leasingobjekten (z.B. Gebäude, Anlagen, Maschinen, etc.)
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