Absatz-Finanzierung
Mit Absatz-Finanzierung können Produzenten und Händler gemeinsam mit dem Investitionsobjekt auch gleich die passende Finanzierung anbieten. Der Leasingnehmer erhält so das Investitionsobjekt und die Finanzierung aus einer Hand. Der Leasingvertrag wird vom Produzenten/Händler im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Leasinggeber angebahnt, der Abschluss des Vertrages erfolgt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Alle Leasing- und Mietkaufmodelle sind möglich.
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Abschreibung
Die Abschreibung - in der Praxis häufig nur AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet - bewirkt, dass für Zwecke der Bilanzierung die Kosten einer Investition auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) verteilt werden.
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Abschreibungsdauer
Die Abschreibungsdauer richtet sich grundsätzlich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine verbindlichen AfA-Tabellen. Der Gesetzgeber hat aber für einige Objektgruppen die Mindestabschreibungsdauer zwingend vorgeschrieben (Pkw: 8 Jahre, Gewerbliche Gebäude 33 Jahre).
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AfA
Die Abschreibung - in der Praxis häufig nur AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet - bewirkt, dass für Zwecke der Bilanzierung die Kosten einer Investition auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) verteilt werden.
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Aktivposten
Seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 können bei Leasingfinanzierungen von Pkw nur mehr ein Betrag, der der Abschreibung entspricht, und Finanzierungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Um dies zu erreichen, ist über die Differenz Tilgungsanteil und fiktive AfA eine aktive Rechnungsabgrenzung (Aktivposten) vorzunehmen (§8 Abs. 6 Z 1 EStG).
Bei Beendigung des Leasingvertrages ist der Aktivposten gewinnmindernd aufzulösen. Im Falle eines Ankaufes des Leasingobjektes wird der Aktivposten auf die restliche Nutzungsdauer des Fahrzeuges verteilt abgeschrieben.
Diese Einschränkung gilt NICHT für Mobilien, Lkw sowie für steuerlich anerkannte Kleinautobusse, Pritschen- und Kastenwagen (Steuer-Lkw).
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Amortisation
Amortisation ist die termingerechte Rückzahlung einer langfristigen Geldschuld in festgesetzten Raten.
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Andienungsrecht
Zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kann vertraglich ein Andienungsrecht vereinbart werden. Der Leasingnehmer ist dann bei Vertragsende über Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, das Leasingobjekt zu kaufen.
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Annuität
Die Annuität ist die jährliche Rückzahlungsrate zur Begleichung einer Geldschuld. Die Rate setzt sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen.
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Anteiliges Leasingentgelt
Das anteilige Leasingentgelt wird für den Zeitraum zwischen Übernahme des Leasingobjektes und dem Vertragbeginn verrechnet.
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Anteiliges Nutzungsentgelt
Andere Bezeichnung für Anteiliges Leasingentgelt
Das anteilige Leasingentgelt wird für den Zeitraum zwischen Übernahme des Leasingobjektes und dem Vertragbeginn verrechnet.
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Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für das Leasingobjekt werden beim Kfz-/Mobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Produzenten/Händler und beim Immobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Professionisten/Generalunternehmer vereinbart. Getroffene Vereinbarungen (Zahlungsziele, Skonti) werden von Raiffeisen-IMPULS-Leasing übernommen und in voller Höhe an den Leasingnehmer weitergegeben.
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Barwert
Der Barwert ist der gegenwärtige Wert einer in Zukunft fälligen Zahlung. Er ergibt sich durch die Abzinsung mit einem bestimmten Abzinsungsfaktor unter Berücksichtigung der Zinsen und ggf. der Zinseszinsen. Die Abzinsung macht Zahlungsströme mit unterschiedlichen Zahlungsterminen vergleichbar.
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Basel II
Basel II ist eine Bezeichnung für eine neue internationale Eigenkapitalregelungen, die vom Basler Komitee für Bankenaufsicht in enger Konsultation mit internationalen und nationalen Bankenbehörden, mit der Europäischen Union und mit Zentralbanken erarbeitet wurde. Basel II regelt unter anderem die Eigenkapitalunterlegung bei der Kreditvergabe.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Eigenkapitalunterlegung stärker von Risken abhängig zu machen. Maßstab für Risken sind Ratingverfahren, die die Bonität von Unternehmen beurteilen. Für Unternehmen mit guter Bonität benötigt die Bank eine geringere Eigenmitteldeckung als für Unternehmen mit schwacher Bonität. Im Ratingverfahren wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilt, wobei sowohl Hard Facts als auch Soft Facts gleichermaßen berücksichtigt.
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Grundlage der Hard Facts ist der Jahresabschluss des zu ratenden Unternehmens. Für das Rating werden die Eigenkapitalquote, der Cashflow, die Schuldentilgungsdauer, die Gesamtkapitalrentabilität und die Zinsendeckung herangezogen.
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Zu den Soft Facts zählen die Qualität des Managements, die innerbetriebliche Organisation, die Marktstellung des Unternehmens, Qualität und Lebenszyklus der Produkte, Innovationskraft und andere Faktoren.
Die Ratingeinstufung ist für Unternehmen deshalb von zentraler Bedeutung, weil durch das Ratingverfahren nach Basel II eine höhere Abhängigkeit der Finanzierungskosten von der Bonität eines Unternehmens gegeben ist.
Leasing bietet die Möglichkeit einer hundertprozentigen Fremdfinanzierung. Das Leasingobjekt erscheint nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Es handelt sich somit um eine bilanzneutrale Finanzierung. Dadurch wird die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers positiv beeinflusst wird. Die Kreditlinien und Vermögenswerte bleiben unberührt und die Liquidität des Leasingnehmers erhalten.
Leasingfinanzierungen können die Ratingeinstufung und damit die Auswirkung von Basel II durchaus positiv beeinflussen.
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Bauherr
Über dessen Auftrag und auf dessen Rechnung erfolgt die Bauführung.
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Baurecht
Unter einem Baurecht (§1 BauRG) ist ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht zu verstehen, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu errichten. Das Baurecht wird wie eine Liegenschaft behandelt. Im Grundbuch wird eine eigene Grundbuchseinlage (Baurechtseinlage) eröffnet.
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Bestandrecht
Der Leasinggeber mietet vom Grundeigentümer (Leasingnehmer oder Dritter) die vom Leasingnehmer gewünschte Liegenschaft, wobei vereinbart wird, dass auf der Liegenschaft ein Gebäude (Superädifikat) errichtet wird.
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Betriebsausgabe
Betriebsausgaben sind sämtliche Aufwandspositionen, die steuerlich anerkannt werden und damit gewinnmindern sind (z.B. Leasingraten).
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Bilanzoptik
Das Leasingobjekt wird von der Leasinggesellschaft aktiviert. Somit scheint in der Bilanz des Leasingnehmers weder das Leasingobjekt noch eine damit zusammenhängende Verbindlichkeit auf. Dies hat positive Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögenslage, insbesondere auf die wesentlichen Bilanzkennzahlen beim Leasingnehmer.
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Crossborder-Leasing
Leasinggeber und Leasingnehmer befinden sich in verschiedenen Ländern. Das Leasingobjekt ist im Land des Leasingnehmers. Exportorientierten Unternehmen können somit grenzüberschreitend leasen. Das Crossborder-Leasing ist eine interessante Alternative zur Exportabsicherung.
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Depot
Die Einbringung eines Depots reduziert die monatliche Leasingrate. Das Depot wird am Ende der Laufzeit auf den Kaufpreis angerechnet. Die Depotzahlung wird als Forderung des Lessingnehmers gegenüber den Leasinggeber verbucht. Die Höhe der Depotzahlung unterliegt steuerlichen Beschränkungen.
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Eigenmittel
Eigenmittel können als Leasingvorauszahlung, Depot oder Kaution eingebracht werden. Dadurch reduziert sich die monatliche Leasingrate. Die Leasingvorauszahlung verbraucht sich während der Laufzeit. Das Depot und die Kaution werden am Ende der Laufzeit auf den Kaufpreis angerechnet.
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Eintragungsgebühr
Der Erwerb von Grund und Gebäuden unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr im Grundbuch in Höhe von 1 % des Kaufpreises an.
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Euribor
Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) ist ein für Termingelder in Euro ermittelter Zwischenbank-Zinssatz. Die Quotierung des Zinssatzes erfolgt durch repräsentative Banken. Die aktuellen Sätze sind auf der Homepage der Österreichischen Nationalbank ersichtlich.
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Export-Leasing
Leasinggeber und Leasingnehmer befinden sich in verschiedenen Ländern. Das Leasingobjekt ist im Land des Leasingnehmers. Exportorientierten Unternehmen können somit grenzüberschreitend leasen.
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Finanzierungsbetrag
Unter Finanzierungsbetrag versteht man grundsätzlich die Anschaffungskosten des Leasingobjektes. Diese entsprechen den vom Leasingnehmer mit dem Produzenten/Händler bzw. beim Immobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Professionisten/Generalunternehmer getroffenen Vereinbarungen (Zahlungsziele, Skonto). Durch Eigenmittel des Leasingnehmers kann der Finanzierungsbetrag reduziert werden.
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Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing ist ein Leasingvertrag, bei dem der Leasingnehmer das wirtschaftliche Risiko (Investitionsrisiko) trägt. Der Leasinggeber trägt das Finanzierungsrisiko. Das Investitionsobjekt wird beim Leasinggeber aktiviert.
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Fixzinssatz
Ein Zinssatz wird für eine bestimmte Zeit zur Absicherung gegen mögliche Zinssatzsteigerungen vertraglich fixiert.
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Fuhrpark-Management
Unternehmen lagern entweder Teilbereiche oder den gesamten Fuhrpark an ein Fuhrpark-Management-Unternehmen aus. Das Fuhrpark-Management-Unternehmen der Raiffeisen-IMPULS-Leasing ist die Raiffeisen-IMPULS-Fuhrparkmanagement GmbH.
Neben der Analyse von bestehenden Fuhrparks und der Konzepterstellung zur optimalen Nutzung der Fahrzeuge entwickelt die Raiffeisen-IMPULS-Fuhrparkmanagement maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle und individuelle Dienstleistungsmodule. Diese Dienstleistungsmodule sind z.B. die Beschaffung und Verwertung von Fahrzeuge, die bargeldlosen Abwicklung für Service, Reparatur, Reifenwechsel und Tanken, Versicherungsberatung, Schadensmanagement und Kostenanalyse.
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Full-pay-out-Leasing
Andere Bezeichnung für Vollamortisations-Leasing
Die Leasingrate ist so bemessen, dass während der Leasingvertragsdauer beinahe die gesamten Investitionskosten getilgt werden. In der Praxis beträgt der nicht getilgte Wert eine Leasingrate. Die Leasingvertragsdauer liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer.
Optionen bei Vertragsende: Ankauf, Verlängerung, Rückgabe
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Fungibilität
Die Weitergabe des Leasingobjektes an Dritte muss für die Leasingfirma aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich sein. Das Leasingobjekt muss eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen.
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Gebrauchtwagen-Leasing (Pkw)
Ein Gebrauchtwagen ist leasingfähig, wenn dem Leasinggeber beim Ankauf ein Vorsteuerabzug zusteht. Bei Pkw trifft dies in folgenden Fällen zu:
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Vorführfahrzeuge
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Mietfahrzeuge
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Taxi
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Fahrschulfahrzeuge
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Fahrzeuge aus Leasingverträgen
Gesamtbelastung
Die Gesamtbelastung ist die Summe aller Zahlungen im Rahmen eines Leasingvertrages. Dazu zählen Leasingraten, Eigenmittel sowie eine Restzahlung.
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Gesamtinvestitionskosten
Andere Bezeichnung für Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für das Leasingobjekt werden beim Kfz-/Mobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Produzenten/Händler und beim Immobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Professionisten/Generalunternehmer vereinbart. Getroffene Vereinbarungen (Zahlungsziele, Skonti) werden von Raiffeisen-IMPULS-Leasing übernommen und in voller Höhe an den Leasingnehmer weitergegeben.
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Gewerbliches Leasing
Der Leasingnehmer ist Unternehmer.
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Grunderwerbsteuer
Der Erwerb von Grund und Gebäuden unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr im Grundbuch in Höhe von 1 % des Kaufpreises an.
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Grundmietzeit
Andere Bezeichnung für Leasingvertragsdauer
Darunter versteht man die zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbarte Laufzeit des Leasingvertrages. Diese orientiert sich an der Abschreibungsdauer. Die Laufzeit eines Leasingvertrages darf nicht mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer betragen. Für Leasingverträge mit Vollamortisations-Leasing gilt eine Mindestvertragsdauer des Leasingvertrages von 40 % der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer.
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IFRS / IAS
Das Jahr 2005 markiert aus europäischer Sicht einen Wendepunkt in der internationalen Rechnungslegung. Seit dem 1. Jänner 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, die auch die International Accounting Standards (IAS) enthalten. Für Unternehmen, die lediglich Fremdkapital am europäischen Kapitalmarkt beziehen, und solche, die an einer Nicht-EU-Börse notieren, gilt eine Übergangsfrist bis 2007. Ziel der Europäischen Union ist im Sinne der Vergleichbarkeit eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards. US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ist der amerikanische Rechnungslegungsstandard. Nach diesen Richtlinien bilanzieren Unternehmen, die an einer US-Börse notieren. Die internationalen Rechnungslegungsstandards nehmen keinen Einfluss auf nationale Vorschriften und auf die steuerliche Beurteilung von Leasing.
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Immobilien-Leasing
Das Leasingobjekt ist ein unbewegliches Wirtschaftsgut (Grundstück, Gebäude).
Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über
- Grundkauf und Errichtung einer Immobilie
- Anmietung eines Grundstücks und Errichtung einer Immobilie (Superädifikat, Baurecht)
- Sale-and-Lease-Back
Die Standardfinanzierungsmodelle im Immobilien-Leasing sind Restwert- und Kautions-Leasing bzw. Sale-and-Lease-Back. Die Leasingrate wird auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten berechnet. Unternehmer machen die Leasingrate als Betriebsausgabe geltend.
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Indexklausel
Bei Mietverträgen für Immobilien wird üblicherweise anstelle einer Zinsanpassung eine Indexbindung als Wertsicherung vereinbart. Als Bezugsgröße wird der Verbraucherpreisindex verwendet.
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Investitionskosten
Andere Bezeichnung für Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für das Leasingobjekt werden beim Kfz-/Mobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Produzenten/Händler und beim Immobilien-Leasing zwischen Leasingnehmer und Professionisten/Generalunternehmer vereinbart. Getroffene Vereinbarungen (Zahlungsziele, Skonti) werden von Raiffeisen-IMPULS-Leasing übernommen und in voller Höhe an den Leasingnehmer weitergegeben.
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Kalkulatorischer Restwert
Der (kalkulatorische) Restwert ist jener Wert, der nach Ablauf des Leasingvertrages noch nicht amortisiert ist. Der Restwert wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Bei Kfz-/Mobilien-Leasing orientiert sich der Restwert am voraussichtlichen Marktwert, beim Immobilien-Leasing am Restbuchwert.
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Kaufpreis
Der Kaufpreis ist jener Preis, zu dem der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Vertragsende erwirbt.
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Kaution
Eigenmittel können als monatliche Ansparkaution in eine Leasingfinanzierung eingebracht werden. Die monatliche Zahlung setzt sich aus der Leasingrate und dem Kautionsanteil zusammen. Erwirbt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende, so wird die angesparte Kaution auf den Kaufpreis angerechnet.
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Kautions-Leasing
Über die Leasingvertragsdauer werden die gesamten Investitionskosten getilgt. Die monatliche Zahlung setzt sich aus der Leasingrate und dem Kautionsanteil zusammen. Während der Leasingvertragsdauer wird der kalkulierte Restwert über Kautionen angespart. Erwirbt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende, so wird die angesparte Kaution auf den Kaufpreis angerechnet.
Optionen bei Vertragsende: Ankauf, Verlängerung oder Rückgabe
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Kfz-Leasing
Kraftfahrzeuge aller Art können über Leasing finanziert werden, zum Beispiel Pkw, Lkw, Busse, Baufahrzeuge, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge u.v.m.
Bei der Gestaltung von Kfz-Leasing-Verträgen sind die voraussichtliche Nutzungsdauer und Kilometerleistung sowie die erwartete Marktwertentwicklung entscheidend. Am Vertragsende wählt der Leasingnehmer aus den Optionen Ankauf, Verlängerung oder Rückgabe des Fahrzeuges.
Beim Kfz-Leasing sind alle gängigen Finanzierungsmodelle möglich.
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Kilometerbeschränkung
Viele Leasingvereinbarungen sehen eine Kilometerbeschränkung vor. Wird dieses Limit während der Vertragsdauer überschritten, entstehen dem Leasingnehmer zusätzliche Kosten. Die Verträge der Raiffeisen-IMPULS-Leasing enthalten KEINE Kilometerbeschränkung.
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Kommunal-Leasing
Beim Kommunalleasing tritt eine Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Gemeinde) als Leasingnehmer auf. Finanziert werden Gebäude, Infrastruktureinrichtungen, Entsorgungsanlagen, Feuerwehrautos u.v.m.
Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Leasinggesellschaft kann die Vorsteuer zu 100 % geltend machen. Die Leasingrate wird auf Basis der Nettoinvestitionskosten berechnet und nur zum Teil mit Mehrwertsteuer belastet. Daraus ergibt sich eine beträchtliche Kostenersparnis für Körperschaften öffentlichen Rechts bei Leasingfinanzierungen.
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