Das Jahr 2005 markiert aus europäischer Sicht einen Wendepunkt in der internationalen Rechnungslegung.
Seit dem 1. Jänner 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, die auch die International Accounting Standards (IAS) enthalten.
Für Unternehmen, die lediglich Fremdkapital am europäischen Kapitalmarkt beziehen, und solche, die an einer Nicht-EU-Börse notieren, gilt eine Übergangsfrist bis 2007.
Ziel der Europäischen Union ist im Sinne der Vergleichbarkeit eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards.
US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ist der amerikanische Rechnungslegungsstandard. Nach diesen Richtlinien bilanzieren Unternehmen, die an einer US-Börse notieren.
Die internationalen Rechnungslegungsstandards nehmen keinen Einfluss auf nationale Vorschriften und auf die steuerliche Beurteilung von Leasing.
Off-Balance
Ein wesentliches Ziel von Unternehmen bei Leasingfinanzierungen ist der Off-Balance-Effekt!
Um diesen Effekt zu erreichen, dürfen Leasingfinanzierungen NICHT als Finance Lease, sondern müssen als Operate Lease qualifiziert werden.
IAS 17.10 definiert im Wesentlichen folgende Kriterien als Finance-Lease-Verhältnis:
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Vertragslaufzeit - Überwiegender Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (75%-Grenze)
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Barwert der Mindest-Leasingzahlungen – Entspricht zu Beginn des Leasingverhältnisses dem Marktwert (90%-Grenze)
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Eigentumsübergang – Automatisch am Ende der Vertragslaufzeit
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Kaufoption – Deutlich unter dem Verkehrswert
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Spezial-Leasing
Die konkrete Ausgestaltung Ihrer Leasingfinanzierung unter Berücksichtigung internationaler Rechnungslegungsstandards übernehmen unsere Experten für Sie!