Informationen über die Konformität von Dienstleistungen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Online-Leasingvertrag). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA.

1. Über das Unternehmen

Firma und Anschrift

Raiffeisen-IMPULS-Leasing Ges.m.b.H. & Co KG
FN: 21760a

und

Raiffeisen-IMPULS Kfz und Mobilien GmbH
FN: 304117g

(im Folgenden „Leasinggesellschaft“)

Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Linz

Europaplatz 1a, 4020 Linz
Tel.: 0732 65 96-28735
E-Mail: leasinganfrage@ril.raiffeisen.at
Homepage: www.ril.at

2. Über die Dienstleistung

Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung

Die Leasinggesellschaft bietet Leasingverträge über Autos und andere mobile Gegenstände im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) an. Es handelt sich um Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss elektronisch erbringen.
 

Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen

Die digitalen Inhalte stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
 

Gesamtpreis

Für die genannte Dienstleistung fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart die Leasinggesellschaft mit Kund:innen im Vertrag.
 

Weitere Steuern oder Kosten

Die an die Leasinggesellschaft zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgelte, die Kund:innen an Dritte zu zahlen haben (zB. Rechtsgeschäftsgebühr).
 

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
 

Gewährleistungsrecht

Den Kund:innen werden allfällige Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjekts bereits im Leasingvertrag abgetreten. Gewährleistungsrechte gegen den Leasinggeber bestehen nicht.
 

Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten werden im jeweiligen Vertrag mit Kund:innen vereinbart.
 

Rücktrittsrechte bei Fernabsatzverträgen

Über allfällige Rücktrittsrechte werden Sie rechtzeitig vor dem jeweiligen Vertragsabschluss informiert.
 

Kundendienst

Die Mitarbeiter:innen der Leasinggesellschaft sind stets bemüht, Kund:innen bei sämtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

3. Barrierefreiheitsanforderungen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen in einem barrierefreien Format

Eine barrierefreie Beschreibung der Dienstleistungen der Leasinggesellschaft finden Sie im folgenden Informationsblatt sowie bei Ihrem:Ihrer Kundenberater:in.

  

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sind, werden Kund:innen bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt.
 

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:

Die Leasinggesellschaft achtet darauf, sämtliche im Barrierefreiheitsgesetzt definierten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Im Detail bedeutet das:

A. Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Dienstleistungen

1. Gewährleistung der Barrierefreiheit der zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte

Sollte die Leasinggesellschaft im Rahmen der E-Commerce Dienstleistungserbringung im Verbraucherbereich Produkte verwenden, werden barrierefreie Produkte eingesetzt. 
 

2. Die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, (gegebenenfalls) die Bereitstellung von Informationen über deren Verbindung zu diesen Produkten sowie über deren Barrierefreiheitsmerkmale und deren Interoperabilität mit Hilfsmitteln erfolgt folgendermaßen:

- Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt,

Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter), können visuell auf der Webseite eingesehen bzw. über einen Computer mit Screenreader („Bildschirmvorleser“) vorgelesen werden. Informationen auf Papier liest der:die Kundenbetreuer:in gerne vor bzw. werden sie Kund:innen bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screenreaders) zugesandt.

- sie werden in verständlicher Weise dargestellt,

Die Leasinggesellschaft stellt die Informationen in einfacher Sprache sowie in einer klaren Inhaltsstruktur dar. Fachbegriffe, Abkürzungen und ungewöhnliche Ausdrücke werden erklärt.

- sie werden den Nutzer:innen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können,

Informationen werden über mindestens zwei Sinneskanäle dargestellt. Bei Anleitungsvideos gibt es Untertitel. Die Darstellung in Textform unterstützt einen Screenreader.

Informationen werden mit vergrößerter Schriftgröße und ausreichendem Kontrast dargestellt. Sie sind hinsichtlich der Größe anpassbar.

- der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzer:innen in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,

Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt. Dieser kann gelesen oder über assistive Systeme wahrgenommen werden.

- sie werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,

Der Informationstext hat eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar.

- es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht- Text-Inhalten enthalten sind, und

Für Bilder und Grafiken existieren aussagekräftige und gleichwertige Textalternativen.

- die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Die für die Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden barrierefrei bereitgestellt.
 

3. Websites einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Die Leasinggesellschaft hat zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in Bezug auf Websites und Online-Anwendungen folgende Maßnahmen getroffen:

- Die Leasinggesellschaft gestaltet den Online-Leasingvertrag derart, dass dieser assistive Technologien unterstützt. Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben so die Möglichkeit, Inhalte auf den Anwendungen wahrzunehmen und mit ihnen zu interagieren.

- Wir stellen für Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative bereit, verwenden Farbe nie als einziges visuelles Mittel um Informationen zu  transportieren und setzen immer ausreichend Kontrast ein. Dadurch unterstützen wir die Wahrnehmbarkeit der Online-Anwendungen.

- Zur Optimierung der Bedienbarkeit achten wir darauf, dass alle Funktionalitäten per Tastatur bedienbar sind. Dabei ist die Fokussierung  sichtbar und in einer logischen und bedienbaren Reihenfolge anwählbar. Wir achten darauf dass keine Tastaturfallen auftreten. Darüber hinaus  achten wir darauf, dass Nutzer:innen genügend Zeit zum Wahrnehmen und bedienen der Online-Anwendungen haben.

- Wir gestalten die Online-Anwendungen verständlich. Dazu setzen wir möglichst konsistente Navigationsmöglichkeiten ein und lösen keine Änderungen des Kontextes bei Eingaben der Nutzer:innen aus. Dadurch werden die Anwendungen vorhersehbarer und verständlicher. Auch helfen wir Nutzer:innen durch unterschiedliche Maßnahmen dabei Fehler bei Interaktionen zu vermeiden und zu korrigieren.

- Wir achten auch auf die Robustheit von Online-Anwendungen.
 

4. Wenn Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste) verfügbar sind, müssen Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitgestellt werden.

Die Unterstützungsdienste der Leasinggesellschaft – wie das telefonisch erreichbare Kundenkontakt Center (KKC) oder die ELBA-Hotline – helfen gerne bei Fragen im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Dienstleistungen und Einsatzmöglichkeiten von unterstützenden Technologien weiter. Diese Informationen werden auch barrierefrei bereitgestellt.
 

B. Barrierefreiheitsanforderungen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce):

Die Barrierefreiheitsmerkmale der angebotenen Dienstleistungen und Produkte finden Kund:innen in Punkt 3. A. 3. dieser Konformitätserklärung. Darüber hinaus gilt Folgendes:

1. Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden

Die Benutzerschnittstelle von Zahlungsdiensten sowie bei Identifizierungsfunktionen ist weitestgehend barrierefrei und kann beispielsweise über Sprachausgabe (z.B. Screenreader) bedient werden.
 

2. Gewährleistung der Barrierefreiheit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, durch deren wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Gestaltung;

Nähere Informationen finden Sie unter 3. A. 3.

Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Dienstleistungen sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen auffallen, so bitten wir Sie, uns diese an die unter Punkt 1. angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Dienstleistung an.

 

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 18.06.2025 aktualisiert.