Neuerung zur Übermittlung des Typenscheins

Der Typenschein spielt beim KFZ-Leasing eine wichtige Rolle, da er als Eigentumsnachweis gilt. Bisher war es notwendig den originalen Typenschein per Einschreiben an unser Serviceteam zu übermitteln.

Im Sinne der Digitalisierung bieten wir unseren KundInnen eine schnelle und unkomplizierte Übermittlung einer Kopie/Abbildung/Scan etc des Typenscheins mittels Uploadfunktion über unsere Website an. Die Voraussetzung für den Verzicht der originalen Typenscheinübermittlung ist an die Anschaffungskosten gekoppelt. Liegen diese unter EUR 100.000,-- reicht ein Upload des Dokuments aus. Liegen die Anschaffungskosten darüber, besteht weiterhin die Notwendigkeit der postalischen Übermittlung.

Unsere KundInnen können somit künftig im Falle eines Umzugs eine notwendige Ummeldung rasch durchführen, da der Typenschein in deren Besitz bleibt. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verlust am Postweg ausgeschlossen werden kann und dadurch keine unnötigen Wartezeiten bei der finanziellen Vergütung für die Händler entsteht.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Händler erhält schneller die finanzielle Vergütung für das KFZ
  • Typenschein ist immer griffbereit bei einer Ummeldung
  • Kein Verlust am Postweg

Voraussetzungen:

  • Anschaffungskosten liegen unter EUR 100.000,--
  • Bei ausreichend guter Bonität
  • Es handelt sich nicht um Operating Leasing

PoS-Leasingrechner für Händler:

Der neue PoS-Leasingrechner ermöglicht unseren Absatzpartnern im Zuge des Verkaufsgespräches gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Kund:in gleich mehrere Varianten des Leasing-Angebots zu rechnen und den Leasing-Antrag anschließend online einzureichen. Mit dem neuen PoS-Händlerportal wird die Abwicklung der Leasingverträge im Bereich KFZ- und Mobilienleasing enorm erleichtert.
 

Interesse geweckt?

Wir stellen Ihnen das PoS-Leasingprogramm gerne persönlich vor.